Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen & Anmeldung
Einsendeschluss 1.September 2020
Bitte fülle das Anmeldeformular hier zeitnah aus und sende es an uns.
Wichtig ist uns, dass Deine Artikel handgemacht sind – auch Kleinserien.
Wenn Du keine Webseite hast, die Deine Produkte zeigt, schicke uns bitte einige Bilder per Mail an: kontakt@festland.net
Buchung
Bitte beachte, dass Du mit der Übersendung Deiner Anmeldung die nachgenannten Teilnahmebedingungen akzeptierst. Wir möchten auf unserem Markt ein breites Angebot präsentieren und nach Möglichkeit Doppelungen bei den Produkten der Aussteller vermeiden. Wir entscheiden also über die Annahme nach unserem Ermessen. Mit einer Zusage erhältst Du eine Rechnung über die Standmiete und es kommt zu einer verbindlichen Buchung.
Stand
Dir wird die gebuchte Fläche „nackt“ zur Verfügung gestellt. Alles, was es für den Aufbau und die Dekoration braucht, (Stellwände, Tische etc.) bringst Du selbst mit. Bitte achte darauf, dass nichts die vorgesehenen Standmaße von 2m Breite überragt. Der Aufbau ist vor der Veranstaltung und muss um 09:30 Uhr zur Abnahme durch die Haustechnik der RMH beendet sein.
Der Stand darf nicht ohne Einwilligung des Veranstalters vor Beendigung der Veranstaltung teilweise oder ganz abgebaut werden. Eine Mitnutzung der angemieteten Standfläche durch Dritte ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt, eine Untervermietung der zugewiesenen Fläche ist nicht gestattet.
Beleuchtung / Strom
Die Rindermarkthalle ist ausreichend beleuchtet um auch ohne zusätzliche Leuchtmittel verkaufen zu können. Benötigt Ihr einen Stromanschluss bestellt diesen bitte bei Eurer Anmeldung mit. Nur der Einsatz geprüfter Kabel und Steckerverbindungen ist gestattet. Kabeltrommel und Verlängerungen sind abzuwickeln um Überhitzung und Kurzschlüsse zu vermeiden.
Es gilt eine Beschränkung der Leistung auf 300 Watt je Stand.
Auf- / Abbau, Parken & Bewachung
Die Rindermarkthalle öffnet am Freitag und Samstag um 08:00 Uhr und schließt um 22 Uhr. Ein Sicherheitsdienst ist den ganzen Tag im Hause eine Überwachung der Stände während der Veranstaltung obliegt aber dem Aussteller und seinen Mitarbeitern. Eine spezielle Bewachung nach Ende der Veranstaltung bis zum Schließen der Halle wird nicht angeboten. Die Stände können über Nacht stehen bleiben. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die ausgestellten Waren
Ins Gebäude kommt Ihr durch den Haupteingang, den Seiteneingang am Parkplatz (vor dem Ihr auch halten könnt) und über die geräumigen Fahrstühle aus dem Parkhaus. Alle Flächen sind ebenerdig zum Auffbau gut zu erreichen.
Pro Veranstaltungstag erhältst Du ein kostenloses Ausfahrticket für den Parkplatz/Parkhaus.
Zahlung / Storno
Die Standgebühr ist spätestens bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu entrichten. Bei Nichtzahlung behält es sich der Veranstalter vor, den Stand anderweitig zu vergeben. Es entbindet Dich nicht von der Zahlungsverpflichtung. Solltest Du Deine Anmeldung stornieren wollen, so behält der Veranstalter 30% der Standmiete als Bearbeitungsgebühr ein.
Bei Stornierungen nach dem 01.10.2020 oder nicht Erscheinen wird die Standgebühr nicht erstattet.
Bilder & Videos
Jeder Künstler erklärt sich mit seiner Teilnahme auf dem Designmarkt „Festland“ in der RMH damit einverstanden, dass an den Veranstaltungstagen Fotos und Videos aufgezeichnet werden und später auch medial genutzt & veröffentlicht werden. Solltest Du damit nicht einverstanden sein teile es uns bitte im Vorfeld mit.
Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassene Presse.
Teilnahmebedingungen und Hinweise zur Durchführung der Veranstaltung
1) Du verpflichtest Dich, Deinen Stand mit den bei uns angemeldeten Produkten zu bestücken.
2) Alle zur Standdekoration verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1). Die Verwendung von Stroh, Tannengrün oder ähnlichen Materialien sowie das Rauchen, brennende Kerzen und jegliche Art offenen Feuers sind unzulässig.
3) Der Verkauf von Speisen und Getränken ist den Ausstellern nicht gestattet.
4) Du verpflichtest Dich, den Stand so zu verlassen wie Du ihn vorgefunden hast! Andernfalls müssen die entstehenden Kosten für die Wiederherstellung von Dir erstattet werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung der Standfläche (Wände, Fußboden) oder für die Müllentsorgung.
5) Du haftest für Deine Waren und für einfache oder grobe Fahrlässigkeit Deiner Mitarbeiter, sollten diese Personen- und/oder Sachschäden verursachen.
6) Die RMH hat einen eigenen Security Service der während der Öffnungszeiten im Hause präsent ist. Eine zusätzliche Bewachung findet nicht statt.
7) Wir empfehlen den Abschluss einer Ausstellerhaftpflichtversicherung.
8) Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Veranstalter nicht selbst verschuldeter wichtiger Gründe abgesagt werden, verpflichtet sich der Veranstalter die Teilnahmegebühr zu erstatten. Alle anderen Kosten (z.B. Reisekosten, Produktionskosten) trägst Du selbst.
